seit dem 19.01.2013
Änderung in der Motorrad-Ausbildung
(siehe Ausbildungsklassen)
Biker bilden Biker aus !
Aufsteiger-Prüfung möglich A1 - A2 - A
alle Informationen in der Fahrschule
Klasse Mindestalter
AM 1. 2-rädrige Kleinkrafträder 16 Jahre
auch mit Beiwagen, auch Fahrrad mit Hilfsmotor bis 45 km/h,
bis 50 ccm (Verbrennungsmotor),
bis 4 KW (Elektromotor)
2. 3-rädrige Kleinkrafträder und
3. 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils
bis 45 km/h, bis 50 ccm (Fremdzündungsmotor),
bis 4 kW (Elektromotor/andere Verbrenngungsmotor)
alle Leermasse bis 350 kg (E-fahrzg. ohne Batt.)
A1 1. Krafträder bis 125 ccm (auch mit Beiwagen) 16 Jahre
bis 11 kW (Verhältn. Leistg./Gewicht bis 0,1 KW/kg)
2. 3-rädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50ccm, bis 15 KW
A2 Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 kW (Verhältn. Leistg./Gewicht bis 0,2 kW/kg 18 Jahre
A 1. Krafträder (auch mit Beiwagen) über45 km/h, über 50 ccm,
2. 3-rädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h. über 50 ccm, über 15 kW
Krafträder bei Direktzugang a) 24 Jahre
3-rädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW b) 21 Jahre
Im Verein KraftRat e.V.
sind wir Mitglied und engagieren wir uns und können somit für die ersten Motorradstunden eine sichere Ausbildung auf einem abgesicherten Gelände anbieten.
Gefahrfrei lassen sich hier die Grundfahrübungen trainieren und hier findet dann auch ein Teil der Fahrprüfung für die Motorradklassen statt.