Warum?
Schäden, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrausbildung erleidet, müssen von der Fahrschule bzw. dem Fahrlehrer nur ersetzt werden, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Was ist aber bei einem Wildunfall oder wenn der Reifen platzt? - Pech gehabt!?
Wir haben für Sie vorgesorgt:
denn im Fall des (Un-)Falles sind Sie bei uns abgesichert